Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Der Begriff der Gefahren des täglichen Lebens

Der Kläger hatte bei der Beklagten eine „Eigenheim-/Haushaltsversicherung Sicher Wohnen Plus“ abgeschlossen.

Versicherer beauftragen regelmäßig freiberufliche Sachverständige oder sachkundige Mitarbeiter ihres Unternehmens,

In den allgemeinen Bedingungen von Unfallversicherungen  findet sich regelmäßig der sogenannte Alkoholausschluss.