Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Ein Mehrfachagent, der das Trennungsgebot missachtet und

Die Gewerbeordnung 1994 ermöglichte es dem Versicherungsagenten,

In Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht sinngemäß die Obliegenheit:

Dem Versicherungsnehmer muss bereits bei der Antragstellung deutlich erkennbar sein,

Auch im Versicherungsvertragsrecht gibt es ungeschriebene Schutz- und Sorgfaltspflichten des Versicherers,