In Deutschland sollte ein Anwalt für einen Mandanten den noch ausstehenden Lohn von dessen früherem Arbeitgeber einfordern.
Der Anwalt wollte sich aber nicht die Mühe machen, die Lohnforderung seines Mandanten beim Arbeitsgericht einzuklagen. Stattdessen gaukelte er seinem Mandanten vor, er habe für ihn einen erfolgreichen Prozess geführt. Als sein Mandant das Urteil sehen wollte, fertigte der Anwalt kurzerhand ein erfundenes Urteil an und schickte es seinem Mandanten in der Hoffnung, dass ihn der lästige Kunde endlich in Ruhe lasse. Dem war aber nicht so. Als der Schwindel aufflog, landete der Anwalt selbst vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Aus dieser wahren Geschichte könnte man den Schluss ziehen, dass für den Anwalt die Vorbereitung und Einbringung der Klage mühevoller gewesen wäre als das Erfinden eines Arbeitsgerichts-Urteiles. Ganz offensichtlich hat dieser Anwalt seinen Beruf verfehlt.