Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Sowohl „wrongful birth“ als auch „wrongful conception“ sind in der Rechtsprechung wie auch in der Gesellschaft sehr umstrittene Themen.

Seit 2016 verpflichtet § 32 a ASVG idF des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes 2015 die Sozialversicherungsträger,

Eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten – die dann auch die Rechtswidrigkeit des Eingriffes in seine körperliche Unversehrtheit ausschließt – setzt nicht nur eine ausreichende Aufklärung voraus,