Der Arzt führte bei der Klägerin eine Bruststraffung lege artis durch.
Sowohl „wrongful birth“ als auch „wrongful conception“ sind in der Rechtsprechung wie auch in der Gesellschaft sehr umstrittene Themen.
Seit 2016 verpflichtet § 32 a ASVG idF des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes 2015 die Sozialversicherungsträger,
Der Patient wurde am Herzen operiert.
Eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten – die dann auch die Rechtswidrigkeit des Eingriffes in seine körperliche Unversehrtheit ausschließt – setzt nicht nur eine ausreichende Aufklärung voraus,