Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Der Deutsche Richterbund und der Deutsche AnwaltVerein haben eine gemeinsame Empfehlung für einen starken Rechtsstaat zur Bundestagswahl 2017 abgegeben.

Beide Verbände befürchten einen Bedeutungsverlust der Rechtspflege, weil es deutlich sinkende Eingangszahlen bei den Zivilgerichten gibt; dies wird als starker Hinweis dafür gesehen, dass die staatliche Rechtspflege an Bedeutung verliert. Gefordert werden empirisch belastbare Daten, welche Hindernisse für den Zugang der Bürger zu Rechtsanwälten und Gerichten bestehen. Ein Grund für die sinkenden Eingangszahlen könnten alternative Streitbeilegungsmodelle wie Mediation oder Schiedsgerichte sein. Möglich wäre aber auch, dass die Bürger der Justiz nicht mehr trauen oder ihnen die Zivilprozesse einfach zu teuer sind. Das letzte Argument würde für Österreich umso mehr gelten, weil hier Zivilverfahren schon wegen der höheren Gerichtsgebühren teurer kommen als in Deutschland. Dennoch wurden die österreichischen Gerichtsgebühren mit BGBl II 2017/152 nochmals ab 1.8.2017 um ca. 5 % erhöht! Allgemein anerkannt ist, dass der Zugang der Bürger und Unternehmen zum Recht elementar für den inneren Frieden der Gesellschaft und ein entscheidender Standvorteil für das jeweilige Land sind. Daher kann der Bedeutungsverlust der Rechtspflege dazu führen, dass sich künftig wieder der Stärkere durchsetzt und nicht jener, dem das Gericht Recht gibt. Daran sollte der Gesetzgeber künftig denken, wenn die Rechtspflege nur gegen immer höhere Gebühren erfüllt wird, weil dies auch den Zugang für die Bürger und Unternehmen zunehmend erschwert.

Deutscher Richterbund und der Deutscher AnwaltVerein appellieren auch an die neue Bundesregierung, das Strafrecht nur als letztes Mittel, als „ultima ratio“ einzusetzen. Empfohlen wird, nicht immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mit dem Strafrecht zu regeln, sondern zu prüfen, wo Straftatbestände wieder gestrichen oder begrenzt werden können. Hingegen hört man in Österreich – anlassbezogen oder politisch motiviert - meist nur Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts, dass mehr und härter bestraft wird. Hier wäre mehr Sachlichkeit geboten, auch wenn man damit „keine Stimmen fängt“.