Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages ist gegeben,

wenn aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers die Kreditrückzahlung tatsächlich gefährdet ist. Eine solche tatsächliche Gefährdung  liegt aber aufgrund des Ablebens des Kreditnehmers noch nicht vor, wenn die weitere Kreditrückzahlung gesichert ist und genügend Sicherheiten bestellt sind (9 Ob 35/16m).