Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Wer ein schuldenfreies Haus hat und keine Erben,

die ihm etwas bedeuten, der kann einen Teil des im Haus gebundenen Vermögens im Alter nutzen. Dies geht durch eine sogenannte Umkehrhypothek. Der Immobilieneigentümer nimmt einen Kredit auf, zahlt dafür aber keine Raten mehr. Eat your bricks – verfrühstücke deine Ziegel! Die Darlehenszinsen werden aber nur aufgeschrieben und addieren sich zu den weiteren Schulden bis zum Tod des Eigentümers. Dann wird abgerechnet und das Darlehen wird einschließlich der aufgelaufenen Zinsen getilgt. Die Tilgung ist dabei entweder Sache der Erben oder die Bank verkauft das Haus. Der Vorteil ist, dass die Immobilie weiterhin beim Eigentümer bleibt, welcher sie zu Lebzeiten für sich selbst nutzen kann. Die Immobilie (Betongold) wird aber durch das Darlehen liquide.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, das Haus lebenslang zu nutzen und voraus zu kassieren. Beispielsweise kann die Immobilie gegen eine Rente und ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht verkauft werden. Der Vorteil für den Käufer ist, dass er eine Immobilie zum Preis einer überschaubaren Rente für einen älteren Menschen erwirbt. Das zeigt aber auch Züge einer Wette, denn die Rechnung steht und fällt mit der Lebensdauer des Verkäufers. Zunächst muss der Immobilienpreis geklärt werden. Danach ist auf die Sterbetafel abzustellen, auf der sich für jedes Alter von Mann und Frau nachlesen lässt, was die lebenslängliche Nutzung eines Euros heute wert ist. Dann ist der Zinssatz zu bestimmen, welcher sich am Lebensversicherungsmarkt orientiert könnte. Das Wohnrecht kann nach dem ortsüblichen Mietzins bewertet werden. Danach wird abgerechnet. Der Kaufpreis ist die lebenslange Monatsrente abzüglich Wohnrecht.

Jedenfalls sollten bei solchen Konstruktionen die Rechte der Käufer und der Verkäufer durch Abschluss entsprechender Verträge und Eintragung ins Grundbuch gesichert werden. Dies gelingt nur mit einem Vertragsspezialisten.