Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck

Die Versicherung gegen Leitungswasser bietet Schutz gegen Schäden,

die durch den Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen sowie aus Etagenheizungen entstehen. Sie ist eine Sachversicherung, die dem Inhalt des Gebäudes, sohin des Eigentums des Versicherungsnehmers dient. Eine angeschlossene Einrichtung im Sinne dieser Bedingungen ist nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers jedes Behältnis, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist. An dieser Stelle werden Warmwasserversorgungs- und Heizungsanlagen angeführt, wozu auch Wärmepumpenanlagen zählen. Aus Wasserversorgungs- oder Heizungsanlagen austretendes Kondenswasser ist daher als Leitungswasser anzusehen (7Ob118/17d).