Gemäß § 6 Abs 1 MaklerG ist der Auftraggeber eines Maklers zur Zahlung einer Provision verpflichtet,
Aufgrund der Definition der durchschnittlichen Lage gem. § 2 Abs 3 RichtWG sind Lagezuschläge zum Richtwertmietzins in Gebieten ausgeschlossen,
Die Höhe des Provisionsausgleiches für die Vermittlung einer kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung